Kündigung
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt in den meisten Fällen durch eine Kündigung. Diese muss nach den gesetzlichen Vorschriften immer schriftlich erfolgen. Es gibt hier zwei verschiedene Arten von Kündigungen – die fristlose, außerordentliche Kündigung und die ordentliche Kündigung.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit bei arbeitgeberseitiger Kündigung mit der sogenannten Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen. Dies betrifft auch Kündigungen während der Probezeit. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Kündigung, gleichgültig, ob ordentlich oder außerordentlich, innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht im Wege der Kündigungsschutzklage angegriffen werden muss. Danach ist die Kündigung grundsätzlich rechtswirksam und das Arbeitsverhältnis beendet.
Sobald Sie eine Kündigung erhalten habe, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit einem Rechtsanwalt in ihrer Umgebung auf und lassen sich zumindest anwaltlich beraten. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Bereich Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in München zur Verfügung und berate, unterstütze und vertrete Sie schnell und professionell vor Gericht oder außergerichtlich.
