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Arbeitsrecht

3 Personen bestrechen sich am Laptop

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird eingeteilt in das Individual- und Kollektiv-Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht umfasst das Rechtsverhältnis des Einzelnen – sprich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die entsprechenden Rechte und Pflichten aus diesen Rechtsverhältnis. Das Kollektivarbeitsrecht ist das Arbeitsrecht einer Mehrzahl von Arbeitnehmern und umfasst daher das Tarifrecht und das Betriebsverfassungsrecht.

Die Anwaltskanzlei Goldbach in München berät und vertritt sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. In den nachfolgenden Artikeln wollen wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Schlagwörter im Arbeitsrecht geben. Sollten wir Sie als Mandanten gewinnen, freuen wir uns Ihnen unseren monatlichen Newsletter zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts anbieten zu können.

Kündigung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt in den meisten Fällen durch eine Kündigung. Diese muss nach den gesetzlichen Vorschriften immer schriftlich erfolgen. Es gibt hier zwei verschiedene Arten von Kündigungen – die fristlose, außerordentliche Kündigung und die ordentliche Kündigung.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit bei arbeitgeberseitiger Kündigung mit der sogenannten Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen. Dies betrifft auch Kündigungen während der Probezeit. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Kündigung, gleichgültig, ob ordentlich oder außerordentlich, innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht im Wege der Kündigungsschutzklage angegriffen werden muss. Danach ist die Kündigung grundsätzlich rechtswirksam und das Arbeitsverhältnis beendet.

Sobald Sie eine Kündigung erhalten habe, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit einem Rechtsanwalt in ihrer Umgebung auf und lassen sich zumindest anwaltlich beraten. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Bereich Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in München zur Verfügung und berate, unterstütze und vertrete Sie schnell und professionell vor Gericht oder außergerichtlich.

Mann wartet auf Treppe im Gericht
Foto von Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag enthält grundsätzlich die wesentlichen Bedingungen des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weitere Regelungen im Arbeitsverhältnis können sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag oder den vorhandenen Betriebsvereinbarungen ergeben.

Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Allerdings hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine schriftliche Niederschrift. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, muss der Arbeitnehmer vor Gericht nicht die Regelungen beweisen, da eine sogenannte Beweislastumkehr eintritt.

Sollten Sie Fragen zum Vertragsabschluss, der Vertragsgestaltung oder Einzelheiten Ihres Arbeitsvertrages haben, stehe ich Ihnen als Anwalt mit der entsprechenden Fachkompetenz und Erfahrung in meiner Kanzlei in München zur Seite. Gerne prüfe ich Ihren Arbeitsvertrag oder unterstütze Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.