Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.06.2019 (Az.: 5 AZR 452/18) entschieden, dass eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung unwirksam ist, wenn sie bestimmt, dass Sekretäre, die im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit „regelmäßige Mehrarbeit“ leisten, als Ausgleich pauschal eine bestimmte Anzahl freier Arbeitstage erhalten.