Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.08.2020 (AZ VIII ZR 59/20) entschieden, dass eine Mietpartei gekündigt werden kann, wenn sie sich jahrelang mit den Nachbarn im Streit befindet und dadurch den Hausfrieden massiv stört. Auch Besucher des Mieters sind verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren und haben kein Recht, den Hausbewohnern gegenüber ausfallend zu werden.