Der Bundesgerichtshof hat am 07.12.2018 (V ZR 273/17) entschieden, dass Wohnungseigentümer den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen dürfen. Das Landesrecht muss aber eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen vorsehen.