Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 10.11.2015 (2 Sa 235/15) festgestellt, dass auch eine bereits länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Mitarbeiter war seit 22 Jahren bei der Arbeitnehmerin beschäftigt und wurde wegen des Verzehrs von einem Stück Fleisch im Wert von 80 Cent fristlos und hilfsweise …