Änderung von Nebenkostenvorauszahlungen und Schriftformerfordernis
Mit Urteil vom 14.05.2025 hat der BGH entschieden, dass eine Veränderung der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung unabhängig von deren Höhe trotzdem weiterhin der gesetzlichen Schriftform unterliegt. Hintergrund war die die Erhöhung der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung allein mündlich, ohne die nötige Verschriftlichung. Daher berief sich die eine Partei auf den Formmangel, nachdem sie den Mietvertrag vorzeitig beendete. Der BGH […]
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