Mietrecht

Mängelbegriff und Übergabezustand

Das Landesgericht Hanau hat mit Urteil vom 28.09.2023 (LG Hanau, Beschluss v. 28.9.23, 2 S 94/22) klargestellt, dass bei fehlender Vereinbarung die Mietsache genau in dem Zustand zurückgegeben werden muss, wie er bei Übergabe besteht. Auch ein objektiv schlechter Zustand kann hier vertragsgemäß vereinbart sein, sofern bei Anmietung dieser Zustand bereits vorlag.   Hintergrund dieser […]

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Untermieterlaubnis: Keine hohen Anforderungen an das Vorliegen der Mieterinteressen

Mit Urteil vom 27.09.2023 (VIII ZR 88/22) hat der BGH entschieden, dass der Mieter berechtigt ist, eine Untervermietung zu verlangen um dadurch die Mietaufwendungen zu veringern. Geklagt hatte ein Mieter aus Berlin, welcher im Jahr 2014 eine Dreizimmerwohnung angemietet und in der Folgezeit eine Familie gegründet hat. Nachdem die Wohnung zu klein wurde, zog dieser

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Kein Grund zur Klage: Mieter muss nicht auf Kündigung antworten

Mit Urteil vom 28.06.2023 hat das BGH (XII ZB 537/22) entschieden, dass nur der Umstand, dass der Mieter nicht auf ein Kündigungsschreiben des Vermieters antwortet, die Klagerhebung auf fristgerechte Räumung nicht begründet werden kann. Sofern ein Vermieter trotzdem eine solche Klage einreicht, muss er die Kosten des Verfahrens auch im Erfolgsfall selbst tragen. Geklagt hatte

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Ordentliche Kündigung nach Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam!

Mit Urteil vom 22.11.2022 entschied das Landgericht Gießen (1 S 81/22), dass sofern ein Vermieter von Wohnraum eine ordentliche Kündigung darauf stützt, dass sich der Mieter im Zahlungsverzug befindet, dies ein Verschulden des Mieters voraussetzt. Insbesondere wenn der Mieter die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist von 2 Monaten nach Erhebung der Räumungsklage begleicht, mildert dies

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Nackter Vermieter im Hof ist kein Mietmangel

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom vom 18.04.2023 – 2 U 43/22 erklärt, dass durch einen im Hof nackt sonnende Vermieter keine Beeinträchtigung der Mietsache vorliegt. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage eines Vermieters, welcher eine Büroetage vermietet hatte. Diese

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Genaue Prüfung eines Härtefalls in Räumungsklage

Der Bundesgerichtshof stellt mit Beschluss vom 13.12.2022 (VIII ZR 96/22) klar, dass Mieter, die im Rahmen eines Räumungsverfahrens nach einer Eigenbedarfskündigung einen Härtefall geltend machen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör dahingehend hat, dass dieser Einwand gebührend gewürdigt wird. Geklagt hatte eine langjährige Mieterin, welcher das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist. Daraufhin machte diese den

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Keine Ausdehnung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung

Mit Urteil vom 05.10.2022 stellte der BGH nochmals klar, dass die Kündigung von Mietern, die ihre Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen, unwirksam wird. Es sei weiterhin der ständigen Rechtsprechung zu folgen und die Wirkungen einer Schonfristzahlung nicht auf die ordentliche Kündigung auszudehnen. Geklagt hatte eine Vermieterin, welcher Mietrückstände entstanden sind,

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Grundstückseigentümer muss nicht für völlig risikofrei begehbaren Terassenzuweg sorgen

Mit seiner Entscheidung vom 08.09.2022 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) klargestellt, dass ein Grundstückseigentümer den Weg zu seiner Terrasse nicht gegen alle erdenklichen Risiken absichern muss, da die Verkehrssicherungspflicht nicht den Ausschluss jeglicher Gefährdungen erfasst. Hintergrund dieser Entscheidung war eine Klage auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Die Antragstellerin, die den unbeleuchteten

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EuGH zur Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub

Mit Urteil vom 22.09.2022 (C-120/21) stellt der europäische Gerichtshof (EuGH), dass der Urlaubsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfällt beziehungsweise verjährt. Den Entscheidungen lagen drei Fälle zugrunde, wobei es sich bei zwei der Fälle um den Urlaubsanspruch bei Krankheit handelte. Die Kläger machten Anspruch auf bezahlten Urlaub für das Jahr geltend, in welchem sie aus gesundheitlichen

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Mieterbindung an Kabel-TV-Anschluss derzeit noch zulässig

In seinem Urteil vom 18.11.2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter die Kosten für einen von diesem zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses auf den Mieter umlegen darf. Dies verstoße nicht gegen das Telekommunikationsgesetz und gilt erstmal bis zum 30.06.2021. Geklagt hat hier die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen

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