Mitbestimmung bei Matrix-Strukturen
Mit Beschluss vom 23. September 2025 konkretisierte das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 25/24), unter welchen Voraussetzungen der Einsatz konzernfremd angestellter Führungskräfte in Matrixstrukturen als „Einstellung“ im Sinne des § 99 BetrVG gilt und damit der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Dem Verfahren lag ein Streit zwischen einem deutschen Unternehmen und seinem Betriebsrat zugrunde. Das Unternehmen setzte mehrere Führungskräfte ein, […]