Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz in der betrieblichen Altersversorgung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschloss mit Urteil vom 23.02.2021 (3 AZR 618/19), dass Teilzeitarbeitnehmer mit regelmäßig geleisteten Zusatzstunden bei Berechnung der Betriebsrente einen Anspruch auf Anerkennung der gesamten Arbeitszeit haben. Dem BAG zufolge ist eine tarifvertragliche Regelung, die nur die vereinbarte Arbeitszeit zugrunde legt, nichtig. Geklagte hatte ein Arbeitnehmer im Catering Bereich mit einem Teilzeitvertrag über 40 Stunden. […]
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