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Lina Goldbach

Mitbestimmung bei Einstellung: Betriebsräte müssen auch digitale Unterlagen akzeptieren

Mit Urteil vom 13.12.2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22) klargestellt, dass ein Betriebsrat auch Bewerbungsunterlagen in digitaler Form akzeptieren muss. Dem BAG zufolge kann der Betriebsrat seine erforderliche Zustimmung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters nicht deshalb verweigern, weil ihm die Bewerbungsunterlagen nicht in Papierform vorgelegt worden seien. Hintergrund dieser Entscheidung […]

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Untermieterlaubnis: Keine hohen Anforderungen an das Vorliegen der Mieterinteressen

Mit Urteil vom 27.09.2023 (VIII ZR 88/22) hat der BGH entschieden, dass der Mieter berechtigt ist, eine Untervermietung zu verlangen um dadurch die Mietaufwendungen zu veringern. Geklagt hatte ein Mieter aus Berlin, welcher im Jahr 2014 eine Dreizimmerwohnung angemietet und in der Folgezeit eine Familie gegründet hat. Nachdem die Wohnung zu klein wurde, zog dieser

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Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

Mit Urteil vom 06.09.2023 hat das Arbeitsgericht Berlin (Az: 22 Ca 1097/23) entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitsnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleidete Brust einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, wirksam sei. Hintergrund dieses Urteils war die Klage des Arbeitnehmers. Die Kollegin des klagenden Arbeitnehmers hatte diesem

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Kein Grund zur Klage: Mieter muss nicht auf Kündigung antworten

Mit Urteil vom 28.06.2023 hat das BGH (XII ZB 537/22) entschieden, dass nur der Umstand, dass der Mieter nicht auf ein Kündigungsschreiben des Vermieters antwortet, die Klagerhebung auf fristgerechte Räumung nicht begründet werden kann. Sofern ein Vermieter trotzdem eine solche Klage einreicht, muss er die Kosten des Verfahrens auch im Erfolgsfall selbst tragen. Geklagt hatte

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Ordentliche Kündigung nach Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam!

Mit Urteil vom 22.11.2022 entschied das Landgericht Gießen (1 S 81/22), dass sofern ein Vermieter von Wohnraum eine ordentliche Kündigung darauf stützt, dass sich der Mieter im Zahlungsverzug befindet, dies ein Verschulden des Mieters voraussetzt. Insbesondere wenn der Mieter die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist von 2 Monaten nach Erhebung der Räumungsklage begleicht, mildert dies

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Nackter Vermieter im Hof ist kein Mietmangel

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom vom 18.04.2023 – 2 U 43/22 erklärt, dass durch einen im Hof nackt sonnende Vermieter keine Beeinträchtigung der Mietsache vorliegt. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage eines Vermieters, welcher eine Büroetage vermietet hatte. Diese

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Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Mit Urteil vom 10.August 2022 beschloss das Bundesarbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber, welcher einem Arbeitnehmer, der aus einem pandemiebedingten Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände trotz eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit erteilt, grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs schuldet. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage eines Arbeitnehmers, welchem aufgrund des Hygienekonzepts

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Genaue Prüfung eines Härtefalls in Räumungsklage

Der Bundesgerichtshof stellt mit Beschluss vom 13.12.2022 (VIII ZR 96/22) klar, dass Mieter, die im Rahmen eines Räumungsverfahrens nach einer Eigenbedarfskündigung einen Härtefall geltend machen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör dahingehend hat, dass dieser Einwand gebührend gewürdigt wird. Geklagt hatte eine langjährige Mieterin, welcher das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist. Daraufhin machte diese den

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Keine Ausdehnung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung

Mit Urteil vom 05.10.2022 stellte der BGH nochmals klar, dass die Kündigung von Mietern, die ihre Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen, unwirksam wird. Es sei weiterhin der ständigen Rechtsprechung zu folgen und die Wirkungen einer Schonfristzahlung nicht auf die ordentliche Kündigung auszudehnen. Geklagt hatte eine Vermieterin, welcher Mietrückstände entstanden sind,

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