Mietpreisbremse: Verlängerung verfassungsgemäß
Die Mietpreisbremse begrenzt seit 2015 die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Nach § 556d BGB darf die Anfangsmiete dort die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% übersteigen. Ursprünglich konnten die Landesregierungen solche Gebiete nur für maximal fünf Jahre per Rechtsverordnung festlegen. Durch Gesetz vom 19.03.2020 wurde diese Ermächtigung verlängert: Seit dem 01.04.2020 können […]
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