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Hessisches LAG: Grundlagenschulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Das Hessische Landesarbeitsgereicht hat mit Urteil vom 17.01.2022 (16 TaBV 99/21) beschlossen, dass ein Ersatzmitglied des Betriebsrats zu einer Grundschulung entsandt werden kann, wenn das einzige geschulte ordentliche Mitglied monatelang ausfällt.

Hintergrund dieser Entscheidung war eine Streitigkeit zwischen einem dreiköpfigen Betriebsrat und dem Arbeitgeber.  Der Betriebsrat beschloss die Entsendung des an erster Stelle stehenden Ersatzmitglieds zu einer einwöchigen Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht nach § 37 Abs.6 BetrVG. Hintergrund war, dass das Ersatzmitglied das zeitweilig verhinderte ordentliche Mitglied vertrat. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies den Antrag des Betriebsrats und des Nachrückers auf Freistellung und Übernahme der Seminarkosten ab.Das hessische LAG entschied zugunsten des Betriebsrates, sodass der Arbeitgeber die Kosten erstatten muss. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wurde nicht zugelassen.

Entscheidend war für die Richter des hessischen LAG, dass der Betriebsrat davon ausgehen musste, dass der Nachrücker auch zukünftig aufgrund der Langzeiterkrankung des bisherigen Vorsitzenden sehr oft nachrücken muss. Da sich der bisherige Vorsitzende (das verhinderte Mitglied) auch entschlossen hatte, den Betriebsratsvorsitz aufzugeben, zeige dies die nur noch eingeschränkte Amtsfähigkeit und die Notwendigkeit eines mehr als nur zeitweisen Nachrückens des Ersatzmitgliedes. Eine Wissensvermittlung durch die beiden anderen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Unerfahrenheit kam nicht in Frage, weshalb auch aus diesem Grund eine unverzügliche Schulungsteilnahme des Ersatzmitglieds zur Aufrechterhaltung der Betriebsratsarbeit notwendig war. Dem Antrag des Betriebsrates auf Freistellung und Kostenübernahme für die Grundlagenschulung des Ersatzmitgliedes war daher stattzugeben.