Keine Ausdehnung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung
Mit Urteil vom 05.10.2022 stellte der BGH nochmals klar, dass die Kündigung von Mietern, die ihre Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen, unwirksam wird. Es sei weiterhin der ständigen Rechtsprechung zu folgen und die Wirkungen einer Schonfristzahlung nicht auf die ordentliche Kündigung auszudehnen. Geklagt hatte eine Vermieterin, welcher Mietrückstände entstanden sind, […]
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