Rechtzeitiges Absenden der Einladung zur Eigentümerversammlung genügt
Am 20.11.2020 entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 196/19) , dass eine Gemeinschaftsordnung keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, jedoch am Maßstab des Treu und Glaubens überprüft werden kann. Demnach kann die rechtszeitige Absendung der Einladung zu einer Eigentümerversammlung ausreichen, auch wenn dies so nicht ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung formuliert ist. Beschwerde eingelegt hatten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, welche einen […]
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