Mietrecht

Kein Erfordernis zur Fristsetzung bei Beschädigung der Mietsache

Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018 (VIII ZR 157/17) entschieden, dass der Schadensersatzanspruch des Vermieters keine Fristsetzung zur Beseitigung des Schadens an den Mieter und damit kein In-Verzug-Setzen erfordert. Der Vermieter verlangte in dem vorliegenden Fall von dem Mieter einen Schadensersatz nach einer einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter hatte aus Sicht des Vermieters durch Beschädigungen […]

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Duldungspflicht bei typischen Modernisierungsmaßnahmen trotz eines starken Mietanstiegs

Das Amtsgericht München hat am 30.12.2016 (453 C 22061/15) entschieden, dass Mieter typische Modernisierungsmaßnahmen auch dann zu dulden haben, wenn diese eine starke Mieterhöhung verursachen. Die 70jährige Beklagte bewohnt seit 32 Jahren eine ca. 100 m² große Wohnung. Die Mietkosten beliefen sich zuletzt auf 517, 66 Euro. Die Beklagte wurde vom Eigentümer über die anstehenden

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Mietminderung Lärmbelästigung

Der Bundesgerichtshof hat am 21.02.2017 (VIII ZR 1/16) nochmals die Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung berechtigten Mangels dargestellt. Der Beklagte hatte die Miete aufgrund von unzumutbarer Lärmbelästigung gemindert. Nach einem Mietrückstand von 861,98 EUR hatte die Klägerin dann fristlos gekündigt. Den Mietrückstand hat der Beklagte innerhalb der Schonfrist des §569 Abs.3 Nr.2 S.1 BGB

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Verspätete Betriebskostenabrechnung und WEG-Beschlüsse

Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.01.2017 (VIII ZR 249/15) entschieden, dass der Vermieter sich bei einer verspäteten Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs.3 BGB nicht pauschal auf die fehlende Beschlussfassung der WEG-Abrechnung berufen könne. Grundsätzlich hat der Vermieter gemäß § 556 Abs.3 BGB innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abrechnungsperiode über die Betriebskosten abzurechnen.

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Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2016 (VIII ZR 93/15) festgestellt, es für die formell-ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ausreicht, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart die Gesamtkosten angibt. Er muss hierbei nicht einzelne Rechenschritten z.B. zur Bereinigung der Gesamtkosten um nicht umlagefähige Betriebskosten erläutern. Der Vermieter hatte in der Betriebskostenabrechnung die Nebenkosten Wasser, Abwasser und

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Teilnahme an Wohnungseigentumsversammlungen

Das Landgericht Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 (11 S 46/15) festgestellt, dass ein Ausschluss von der Teilnahme an der Wohnungseigentumsversammlung nur in besonderen Ausnahmefällen die Nichtigkeit des nachfolgend gefassten Beschlusses zur Folge hat. Grundsätzlich muss dieser Beschluss fristgerecht gemäß § 46 WEG angefochten werden. Die Kläger waren im Rahmen einer Eigentümerversammlung nachdem sie

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