Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.01.2017 (7 AZR 224/15) entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, welches an einer Betriebsratssitzung zwischen zwei Nachtschichten teilnimmt, den Anspruch hat, die vor der Sitzung befindliche Nachtschicht vorzeitig zu beenden, um eine Erholungszeit von 11 Stunden einzuhalten. Damit hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.02.2015 (13 Sa 1386/14) bestätigt. Geklagt hatte […]