Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat am 24.01.2017 (3 Sa 244/16) entschieden, dass eine fristlose Kündigung auch durch eine grobe Beleidigung gerechtfertigt werden kann. Der Kläger arbeitete seit 23 Jahren in einem kleinen Familienbetrieb. Der Arbeitnehmer warf unter anderem einem der Geschäftsführer vor, dass dieser „gerne den Chef raushängen“ lasse und dass sein Vater sich „wie ein Arsch“ […]