Kein Mitbestimmungsrecht bei Änderungen der Fragen in einer elektronischen Mitarbeiterbefragung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.12.2018 (Az. 1 ABR 13/17) entschieden, dass bei einer Änderung von Fragen einer mittels technischer Plattform durchgeführten jährlichen Mitarbeiterbefragung in einer Konzerngesellschaft keine Änderung der technischen Einrichtung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vorliegt. Die Maßnahme ist somit nicht mitbestimmungspflichtig. Im Konzern der Beteiligten werden alle Mitarbeiter jährlich […]