Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel auf „Verfall aller Ansprüche ist unwirksam“
Mit seiner Entscheidung vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die pauschal den „Verfall aller Ansprüche“ vorsieht, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt werden, unwirksam sei. Eine kaufmännische Angestellte eines Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär wehrte sich gegen die Forderungen ihres Arbeitgebers auf Zahlung von 100.000 Euro. Diese […]
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