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Crowdworker

„Crowdworker“ können als Angestellte gelten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 01.12.2020 (9 AZR 102/20) entschieden, dass ein vermeintich selbstständiger „Crowdworker“ in Wirklichkeit ein Angestellter sein kann. Geklagt hatte hier ein Mann, der für ein sogenanntes „Crowdsourcing-Unternehmen“ Aufträge von dessen Kunden abarbeitete. Seine Arbeit bestand darin Produktregale in unterschiedlichen Läden und Tankstellen zu fotografieren, wobei dies mit Voranmeldung oder als stillschweigender „Mystery Guest“ […]

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Crowdworker sind keine Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht München hat am 04.12.2019 (8 Sa 146/19) entschieden, dass bei einer Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform ohne Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen kein Arbeitsverhältnis vorliegt.   Die Beklagte ist Betreiberin einer Internetplattform und führt unter anderem Kontrollen der Warenpräsentationen für Markenhersteller durch. Solche Aufträge werden durch „Crowd“ vergeben. Die Grundvereinbarung

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