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Eigenbedarfskündigung

Hohes Alter stellt keinen Härtefall dar

Dem Urteil vom 03.02.2021 des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 68/19) zufolge, können Mieter sich im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht auf das hohe Alter berufen. Es müssen nämlich hinsichtlich der Entscheidung, ob Mieter innerhalb einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen können, auch Interessen der Eigentümerin einfließen. Hintergrund dieses […]

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Härtefallklausel bei einer Eigenbedarfskündigung

Der Bundesgerichtshof hat am 22.05.2018 (AZ VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17) entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter weiterhin in der Wohnung bleiben kann obwohl eine ordentliche Kündigung vorliegt. In beiden Fällen ging es um Eigenbedarfskündigungen der Kläger, die entweder selbst oder deren nahe Verwandten in die Mietobjekte einziehen wollten. Die Beklagten wehrten sich

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Rechtsprechungsänderung: Schadensersatz wegen Verletzung der Anbietpflicht hinsichtlich einer Alternativwohnung

Der Bundesgerichtshof hat am 14.12.2016 (Az. VIII ZR 232/15) entschieden, dass eine Verletzung der Anbietpflicht hinsichtlich einer Alternativwohnung nach einer Eigenbedarfskündigung lediglich Schadensersatzansprüche wegen einer Nebenpflichtverletzung aus dem Mietverhältnis, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, nach sich zieht. Diese sind auf Geldersatz gerichtet.   Die Beklagte mietete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die

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Plausibilität der Gründe für eine Eigenbedarfskündigung

Das Landgericht Berlin hat am 21.11.2018 (Az. 65 S 142/18) entschieden, dass bei der Prüfung einer Eigenbedarfskündigung sowohl die Lebensverhältnisse der berechtigten Nachmieter als auch die bisherigen Auseinandersetzungen im Mietverhältnis von Bedeutung sind.                                                                                                                                                                               Die Klägerin, eine GbR, sprach eine Eigenbedarfskündigung aus, da die 60-jährige Gesellschafterin eine Zweitwohnung benötige. Die Gesellschafterin wollte im Winter den

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