Hohes Alter stellt keinen Härtefall dar
Dem Urteil vom 03.02.2021 des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 68/19) zufolge, können Mieter sich im Rahmen eines Widerspruchs gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht auf das hohe Alter berufen. Es müssen nämlich hinsichtlich der Entscheidung, ob Mieter innerhalb einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen können, auch Interessen der Eigentümerin einfließen. Hintergrund dieses […]