Modernisierung

Für Mieterhöhungen gilt bei 2018 nur angekündigter Modernisierung altes Recht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.03.2021 (VIII ZR 305/19) in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass eine Vermieterin aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in ihrer großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Modernisierungsankündigung und dem voraussichtlichen […]

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