Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels
Der Bundesgerichtshof hat am 13.02.2019 (VIII ZR 245/17) entschieden, dass ein einfacher Mietspiegel eine ausreichende Indizwirkung im Hinblick auf die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmitte hat. Somit dürfen diese als Überzeugungsmittel im Sinne des § 286 ZPO eingesetzt werden. Ursprünglich klagte ein Vermieter aus Dresden auf Zustimmung zur Mieterhöhung von 0,30 EUR je Quadratmeter. Die …