Auskunftspflicht des Vermieters zur Höhe der Vormiete
Das Landgericht Berlin hat am 26.06.2019 (Az. 65 S 55/19) entschieden, dass der Auskunftsanspruch des Mieters hinsichtlich der Höhe der Vormiete, vergleiche § 556e Abs. 1 BGB, sich nicht nur auf eine Mitteilung beschränkt. Vielmehr ist der Vermieter unter Umständen verpflichtet, entsprechende Belege vorzulegen. Die Beklagte ist Vermieterin einer Wohnung in Berlin. Im Mietvertrag
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