Leiharbeiter sind keine Streikbrecher
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.06.2020 (AZ 1 BvR 842/17) entschieden, dass Firmen, die von einem Streik betroffen sind, Leiharbeiter nicht an bestreikten Arbeitsplätzen beschäftigen dürfen. Beschwerde eingelegt hatte eine Arbeitgeberin, die gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das sog. „Streikbrecher-Verbot“ vorgehen wollte. Ihr Unternehmen befand sich in einem Arbeitskampf und die Arbeitgeberin wollte […]