Kein Recht auf Kopie sämtlicher Arbeits-Mails
Am 27.04.2021 entschied (2 AZR 342/20) das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass entlassene Arbeitnehmer nicht verlangen können, dass ihm frühere Arbeitgeber eine Kopie seiner gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm selbst sowie über ihn zur Verfügung stellt. Auf diese Weise hat der BAG einer neuen Maschen Grenzen gesetzt, mit welcher Beschäftigte in Kündigungsschutzprozessen Druck ausüben, um zumindest höhere Abfindungen […]