Kein dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs befasste sich in einem Urteil vom 15.10.2021 (V ZR 225/20) mit der Frage, inwiefern Wohnungseigentümer befugt sind, durch einen Mehrheitsbeschluss ein Nutzungsverbot bezüglich des gemeinschaftlichen Eigentums aus Gründen der Verkehrssicherheit auszusprechen, wenn in der Folge auch das Sondereigentum nicht mehr genutzt werden kann. Hintergrund dieses Urteils war ein über 40 […]
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