Zigarettenrauch als Mangel der Mietsache
Das Landgericht Berlin hat am 10.08.2017 (65 S 362/16) entschieden, dass Beeinträchtigungen durch Zigarettenrauch einen Mangel der Mietsache darstellen können. Darüber hinaus berechtigt solcher Mangel zu einer Mietminderung in Höhe von 3 %. Die Kläger sind Mieter, welche in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Ihre Schlafzimmerfenster liegen direkt über den Schlafzimmerfenstern der Beklagten, die nachts am weit […]