Zulässige sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.08.2019 (Az. 7 AZR 452/17) entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist, wenn der Arbeitnehmer zwar früher bei ihm beschäftigt war, jedoch das Arbeitsverhältnis vor 22 Jahren endete. Die Klägerin war im Jahr 1992 bei der Beklagten als Aushilfskraft für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen beschäftigt. Im Jahr 2014 […]
Zulässige sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung Read More »