Mitschicken des Mietspiegels nicht notwendig
Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass ein Vermieter, der hinsichtlich der ortsüblichen Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, den Mietspiegel nicht beifügen muss, sofern er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht. Hintergrund war hier ein Wohnungsmieter in Nürnberg, welcher 2018 ein Schreiben seiner Vermieterin bezüglich seiner Zustimmung […]