Homeoffice und Unfallversicherungsschutz
Das Bundessozialgericht hat am 27.11.2018 (Az. B 2 U 28/17 R) entschieden, dass ein Unfallversicherungsschutz grundsätzlich auch auf häuslichen Wegen besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Weg aus betrieblichen Gründen vom Arbeitnehmer zurückgelegt wird. Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor. Als regelmäßige Arbeitsstätte diente ihre Wohnadresse. Im Kellergeschoss […]