Abfindungsvereinbarungen begünstigen Betriebsratsmitglieder nicht in unzulässiger Weise
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.03.2018 (7 AZR 590/16) entschieden, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 78 Satz 2 BetrVG darstellt. Der Kläger war seit über 10 Jahren Vorsitzender des im Unternehmen der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Die Beklagte beabsichtigte ihn aufgrund seines Verhaltens außerordentlich zu kündigen. […]
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