Kein Grund zur Klage: Mieter muss nicht auf Kündigung antworten
Mit Urteil vom 28.06.2023 hat das BGH (XII ZB 537/22) entschieden, dass nur der Umstand, dass der Mieter nicht auf ein Kündigungsschreiben des Vermieters antwortet, die Klagerhebung auf fristgerechte Räumung nicht begründet werden kann. Sofern ein Vermieter trotzdem eine solche Klage einreicht, muss er die Kosten des Verfahrens auch im Erfolgsfall selbst tragen. Geklagt hatte […]
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