Mieterbindung an Kabel-TV-Anschluss derzeit noch zulässig
In seinem Urteil vom 18.11.2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter die Kosten für einen von diesem zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses auf den Mieter umlegen darf. Dies verstoße nicht gegen das Telekommunikationsgesetz und gilt erstmal bis zum 30.06.2021. Geklagt hat hier die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen […]
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