Gleichbehandlungsgrundsätze bei Mietverhältnissen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 27.04.2017 (I-5 U 79/16) entschieden, dass das Ablehnen der Wohnungsinteressenten aufgrund derer ethnischen Herkunft einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG darstellt. Erfolgt eine Verletzung vorsätzlich, so muss der Vermieter eine angemessene Entschädigung leisten und einen […]
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