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Leiharbeiter

Kündigung der Arbeitnehmer bei fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmern unwirksam

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Beschuss vom 02.09.2020 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, sofern der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, durch welche er ein nicht schwankendes, sondern ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Im vorliegenden Fall wurde ein Automobilzulieferer beklagt, welcher neben 106 Arbeitnehmern seit zwei Jahren auch Leiharbeitnehmer beschäftigte. […]

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Leiharbeiter sind keine Streikbrecher

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.06.2020 (AZ 1 BvR 842/17) entschieden, dass Firmen, die von einem Streik betroffen sind, Leiharbeiter nicht an bestreikten Arbeitsplätzen beschäftigen dürfen. Beschwerde eingelegt hatte eine Arbeitgeberin, die gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das sog. „Streikbrecher-Verbot“ vorgehen wollte. Ihr Unternehmen befand sich in einem Arbeitskampf und die Arbeitgeberin wollte

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