Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests
Mit Urteil vom 10.August 2022 beschloss das Bundesarbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber, welcher einem Arbeitnehmer, der aus einem pandemiebedingten Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände trotz eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit erteilt, grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs schuldet. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage eines Arbeitnehmers, welchem aufgrund des Hygienekonzepts
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